Berechnung des Urlaubskontingents
Das Urlaubskontingent, das am jeweiligen Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters angegeben wird, bezieht sich immer auf eine 5-Tage Woche.
Arbeitet eine MitarbeiterIn z.B. nur an 3 Tagen, errechnet Die Agenturverwaltung automatisch das Urlaubskontingent.
Beispiel
Johanna arbeitet an 5 Tagen in der Woche und hat 28 Tage Urlaubskontingent.
Fatima arbeitet an 3 Tagen in der Woche und hat ebenso 28 Tage Urlaubskontingent. Das System errechnet 28 x 3 / 5 Tage = 16,8 Tage
Das Urlaubskontingent wird auch nach Betriebszugehörigkeit errechnet.
Beispiel
Johanna startet neu in deinem Unternehmen. Sie tritt am 15.03 des Jahres ein und arbeitet mindestens 6 Monate bei euch. Dadurch hat sie Urlaubsanspruch auf 9 12tel des Kontingents: 9/12 * 28 = 21 Tage
Der März wird hier nicht berücksichtigt, da Johanna im März nicht vollständig bei euch gearbeitet hat.
Beispiel
Fatima tritt am 11.10 in euer Unternehmen ein.
Sie hat dadurch 2/12 Urlaubsanspruch. Das System errechnet 2 /12 x 28 Tage = 4,66666 Tage In diesem Fall wird aufgerundet auf 5 Tage.
Rundungsregel
Ergibt sich ein Bruch (in Tagen) wird wie folgt gerundet:
Ist die Dezimalzahl des Wertes kleiner als 0,5 Tage bleibt der Burch bestehen
Ist die Dezimalzahl des Wertes z.B. 22,66666 Tage, wird aufgerundet auf 23 Tage
In unserem Beispiel mit Fatima weiter oben werden also aus 4,6 Tagen ~ 5 Tage
Gesetzlicher Mindesturlaub
Beginnt oder endet die Betriebszugehörigkeit im betrachteten Jahr, gilt Folgendes: Ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit im betrachteten Jahr sechs Monate lang oder länger, hat die MitarbeiterIn Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub (gerechnet auf Basis einer 5-Tage Woche). Falls sich aus unserer Berechnung also ein niedrigerer Wert ergibt, wird auf 20 aufgerundet, dann aber ggf. noch die Teilzeit-Berechnung durchgeführt, z.B. 20 Tage * ⅗ Tage (bei einer 3-Tage-Woche).
Auch der Mindesturlaub kann sich aus mehreren Arbeitsverhältnissen im aktuellen Jahr ergeben:
Beispiel für zwei Arbeitsverhältnisse, die vor dem ersten Halbjahr enden
Arbeitsverhältnis: 01.01. - 15.02
Arbeitsverhältnis: 16.02 - 30.04 Die gesetzliche Wartezeit von 6 Monaten wurde also nicht erreicht.
Nach dem gleichen Prinzip wird verfahren, wenn das Arbeitsverhältnis z.B. nach dem 01.07 beginnt oder unterjährig startet und endet und kürzer als 6 Monate ist.
Beispiel für zwei Arbeitsverhältnisse, die zusammen länger als 6 Monate andauern
Arbeitsverhältnis: 01.01. - 15.02
Arbeitsverhältnis: 16.02 - 15.07 Die gesetzliche Wartezeit von 6 Monaten wurde hier erreicht.
Nach dem gleichen Prinzip wird verfahren, wenn das Arbeitsverhältnis z.B. vor dem 01.07 beginnt oder unterjährig startet und endet und mindestens 6 Monate lang war.
Zusammenfassung
Das Urlaubskontingent eines betrachteten Jahres ergibt sich also aus den Kontingenten der einzelnen Arbeitsverhältnisse, multipliziert mit der Wochentage-Ratio des Arbeitsverhältnisses (in Fünfteln) und der Monatsratio des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Die Summe wird dann ggf. auf den Mindesturlaub aufgestockt und aufgerundet (wenn die Dezimalstelle >= 0.5) oder bleibt ein Bruch (wenn die Dezimalstelle < 0.5).
Resturlaub
Resturlaub in das nächste Jahr mitzunehmen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann auf Kulanz des Arbeitgebers so vereinbart sein. An welchem Tag im Jahr (z.B: 31.03) Urlaub verfällt, kann am Arbeitsverhältnis eingestellt werden. Achtung: Für die Berechnung, wird dieses Datum aus dem letzten Arbeitsverhältnis, das am 31.12 des jeweiligen Vorjahres gültig war, verwendet.
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