# Umsatzsteuer im Kostenvoranschlag

In der Positionsliste eines Finanzdokuments (bspw. eines Kostenvoranschlags) werden die Positionen oder Leistungen des Auftrags aufgelistet.&#x20;

Weitere Informationen zur Positionsliste in Finanzdokumente findet du auf folgender Seite in unserem Wiki:

{% content-ref url="../allgemeines-zu-finanzdokumenten/die-positionsliste-1" %}
[die-positionsliste-1](https://wiki.dieagenturverwaltung.de/finanzen-1/allgemeines-zu-finanzdokumenten/die-positionsliste-1)
{% endcontent-ref %}

### Keine Umsatzsteuer in Kostenvoranschlägen

Von anderen Dokumenten wie Ausgangsrechnungen oder Gutschriften unterscheidet sich die der Kostenvoranschlag dadurch, dass kein Feld für Umsatzsteuer unterhalb der Netto-Summe geführt wird.

D.h. die Leistungen werden netto angeboten, ein Verweis in der Fussbemerkung unterhalb der Positionsliste erklärt, dass sich das Angebot zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer versteht.

{% hint style="info" %}
Dieser Verweis ist rechtlicher Bestandteil des Kostenvoranschlags und darf nicht fehlen.
{% endhint %}

Der Verweis wird üblicherweise beim Anlegen des Dokuments automatisch eingefügt, wenn er als Standardtextbaustein für Kostenvoranschläge angelegt ist.
